Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von FOTODOG - für Privatkunden


Aktueller Stand Januar 2007

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von FOTODOG durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von FOTODOG durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. 3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass FOTODOG diese schriftlich anerkennt. 4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von FOTODOG


II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. 2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von FOTODOG gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. 3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.


III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein privates Nutzungsrecht! 2. Jede über Ziffer 1. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von FOTODOG. 3. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von FOTODOG gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt oder anderweitig als Motiv benutzt werden. 4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Es ist nicht gestattet, ohne Genehmigung von FOTODOG, die gekauften Fotos, Poster, Postkarten, digitalen Dateien etc.- auf Webseiten zu veröffentlichen, auch nicht auf privaten!- zu kopieren oder anderwertig zu vervielfältigen und an Dritte weiterzugeben- sie digital zu verändern bzw. in Montagen etc. einzubinden und zu veröffentlichen (Bannergrafiken, Cliparts, Gifs, etc.)


IV. Haftung
FOTODOG übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.


V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. 2. Das Honorar gilt nur für die private Nutzung des Bildmaterials! Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.


VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von FOTODOG erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Mindestens jedoch 150,- Euro 2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 30,- fällig. 3. Durch die in Ziffer V. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.


VII. Schlussbestimmung
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. 2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz von FOTODOG.



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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von FOTODOG - für Gewerbetreibende

Aktueller Stand Januar 2007

I. Allgemeines
1. Die allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für sämtliche von FOTODOG durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 2. Sie gelten mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von FOTODOG durch den Kunden als vereinbart, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. 3. Will der Kunde den AGB widersprechen, so ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, FOTODOG erkennt diese schriftlich an. 4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von FOTODOG.

II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial 2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von FOTODOG gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. 3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. 4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von FOTODOG, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. 5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es nur geschäftsintern zum Zwecke der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung an Dritte weitergeben. 6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. 2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene, räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 50% auf das jeweilige Grundhonorar. 3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist. 4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von FOTODOG.
Das gilt insbesondere für:- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken
- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CD, DVD, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CD, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, -Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch FOTODOG gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt oder anderweitig als Motiv benutzt werden. 6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. 7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von FOTODOG vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

IV. Urheberrecht & Belegexemplar
1. Unter Hinweis auf § 13 UrhG verlangen wir ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde. 2. Jegliche Nutzung unseres Bildmateriales unterliegt, soweit nicht anders aufgeführt, den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes. 3. Von jeder Veröffentlichung in Printmedien sind uns gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

V. Haftung
FOTODOG übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

VI. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. 3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. 4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt kein Honorar an. 5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

VII. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden, digitale Bilddateien sind zu löschen, beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung von FOTODOG. 2. Überlässt FOTODOG auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben bzw. zu löschen, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von FOTODOG schriftlich bestätigt worden ist. 3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei FOTODOG.

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von FOTODOG) erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. 2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen. 3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.

IX. Schlussbestimmung
1. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. 3. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 4. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz von FOTODOG.

Ergänzung für die Nutzung von Royalty Free - lizenzfreiem Bildmaterial
1. Allgemein
Dieser Lizenzvertrag gilt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FOTODOG und regelt die besonderen Bedingungen der pauschalen Übertragung von Nutzungsrechten. Durch die Verwendung von Bildmaterial erklärt sich der Kunde mit den AGB einverstanden. Dieser Lizenzvertrag gilt für alle lizenzierten Fotos, die der Kunde von der Agentur erhalten hat, unabhängig vom Datenträger oder der Art der Übermittlung. Mit dem Erhalt der Bilddaten erwirbt der Kunde keinerlei Eigentum an dem Bildmaterial, gemäß nachfolgender Bedingungen wird die Nutzung des Bildmaterials lizenziert. Eigentümer der Bilddaten bleibt die Agentur.
2. Übertragene Rechte
Das Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt. FOTODOG räumt dem Kunden an den Bildern grundsätzlich ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke ein. Der Kunde erhält das Recht das Bildmaterial für eigene Zwecke zu reproduzieren, zu verändern und zu bearbeiten sowie eine Sicherungskopie des Bildmaterials zwecks Speicherung und Archivierung anzufertigen. Jede darüber hinausgehende Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung von FOTODOG.
Web- und Präsentationsbild, Verwendung in Präsentationen, auf Webseiten, Multimedia, CD-ROMs, Werbe-CDs und Videoclips, inklusive Weitergabe innerhalb dieser Präsentation in elektronischer oder ausgedruckter Form.- Jede andere Nutzung, insbesondere die Nutzung für Druckerzeugnisse aller Art, ist ausgeschlossen.

3. Nicht übertragene Rechte
Ausdrücklich nicht übertragen werden die Nutzungsrechte zur:- Verwendung als Marke, als Geschäftskennzeichen oder als Teil davon
- Nutzung im Zusammenhang mit pornografischen Zwecken- Nutzung im Zusammenhang mit Gewaltverherrlichung und Rassenhass oder im Widerspruch zu den Gesetzen zum Schutze der Jugend- Verwendung zur Verfälschung und/oder Herabwürdigung abgebildeter Tiere oder Personen
Das Bildmaterial darf weder separat noch unabhängig von einem Produkt oder einer Website anderweitig zur Verwendung oder Verteilung zur Verfügung gestellt oder weiterverkauft werden. Dem Kunden ist es untersagt, jegliche der in diesem Vertrag eingeräumten Rechte in Unterlizenz an Dritte zu vergeben, zu verkaufen, zu vermieten oder in sonstiger Weise zu überlassen.
Maximal 10 Angestellte des Kunden dürfen in einem Computernetzwerk Zugriff auf das Bildmaterial haben und dieses verwenden. Wird das Bildmaterial in größeren Computernetzwerken bereitgestellt, so hat der Kunde eine Upgrade-Lizenz zu erwerben. Dem Kunden ist es nicht gestattet, das lizenzierte Bildmaterial gemeinsam mit Dritten zu nutzen oder ein Netzwerk aus Servern mit oder ohne zentralem Standort aufzubauen, das Dritten den Zugriff auf das Bildmaterial ermöglicht, oder das Bildmaterial online in einem herunterladbaren Format bereitzustellen oder öffentlich zugänglich zu machen.
Im Fall der Zuwiderhandlung haftet der Kunde. Er hält die Agentur und den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei.
4. Beendigung und Widerruf
Die in diesem Vertrag enthaltene Lizenz endet automatisch sofern der Kunde gegen eine Regelung dieses Vertrags verstößt oder sich trotz Mahnungen mit Nachfristsetzung in Zahlungsverzug begibt.
Nach der Beendigung ist der Kunde verpflichtet, sofort:- die Verwendung der Bilddaten einzustellen,- die Bilddaten zu zerstören und von den (elektronischen oder physischen) Speichersystemen des Kunden zu entfernen
FOTODOG behält sich das Recht vor, die Lizenz zur Verwendung der Bilddaten aus wichtigem Grund zu widerrufen und die entsprechende Bilddaten bei Bedarf durch andere Bilddaten zu ersetzen. Bei der Benachrichtigung über den Widerruf der Lizenz für bestimmte Bilddaten muss der Kunde die Verwendung der betreffenden Bilddaten sofort einstellen und auch sicherstellen, dass seine Kunden diese Bilddaten nicht mehr verwenden.
5. Schadensersatz
Der Kunde ist verpflichtet, FOTODOG von sämtlichen Schadensersatz- und Haftungsansprüchen Dritter, die sich auf Grund einer von den vorstehenden Vereinbarungen abweichenden Nutzung des Bildmaterials ergeben, freizustellen und schadlos zu halten.
FOTODOG übernimmt keine Haftung dafür, dass das lizenzierte Bildmaterial marktfähig ist bzw. sich für einen bestimmten Zweck eignet. Sie haftet auch nicht dafür, dass die für die jeweilige Verwendung des Bildmaterials erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Wie sie etwa bei der Abbildung von Personen sowie bei Abbildungen, die Namen, Firmen, Marken, eingetragene Geschmacksmuster oder sonstige Schutzrechte Dritter berühren, notwendig sein können. Der Kunde hat die alleinige Verantwortung die jeweilige Genehmigung zur Verwendung des Bildmaterials selbständig einzuholen.

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Sämtliche Bilder sind urheberechtlich geschützt ! Jegliche Verwendung ist honorarpflichtig!